Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine allgemeine Mitteilungspflicht für den Verkauf und die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch für Anwender dieser Mittel. Die Webanwendung digiFLUX vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) soll die Erfassung der notwendigen Daten ermöglichen und vereinfachen. Am 26. September 2024 will das BLW daher über die Anwendung informieren und lädt von 10 bis 12 Uhr zu einem Online-Infoanlass ein. Mehr dazu hier.
Der Plan des BLW sei, 2025 die Anwendung zu prüfen. Handel, Landwirtschaftsbetriebe, Lohnunternehmen sowie Grünanlagen- und Infrastrukturbetreiber können dann digiFLUX testen und die Lieferungen von Pflanzenschutzmittel auf eigenen Wunsch erfassen. 2026 gilt es dann ernst für den Handel. Für die Mitteilungspflicht für Anwender ab 2027 gilt eine dreijährige Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht.
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