Hans Weiss kam am 6. Juli 1940 in Küssnacht bei Zürich zur Welt und wuchs im Prättigau auf. Sein Vater Richard Weiss war damals Lehrer an der Evangelischen Mittelschule in Schiers und gehörte zu den bekanntesten Volkskundlern und Alpenfachmännern der Schweiz. Auch Hans Weiss schlug einen ähnlichen Weg ein und studierte an der Universität Zürich Geologie und bildete sich anschliessend an der ETH zum Kulturingenieur weiter. Danach wirkte er für die neu geschaffene Stelle im Natur- und Landschaftsschutz des Kantons Graubünden sowie später als Lehrbeauftragter für Landschaftsschutz und Raumplanung an der ETH.
Während seiner Laufbahn mischte sich Weiss in mehreren denkwürdigen Einzelaktionen in die Schweizer Raumplanung ein, woran die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz in ihrem Nachruf erinnert. «Massloses Verhalten bei der Raumentwicklung hat Weiss immer auf die Palme gebracht», heisst es darin. Beispielsweise habe er den Kanton Graubünden dazu gebracht, eine Gemeinde im Bergell zu einer Zonenplanung zu zwingen. Über eine Audienz beim damaligen Bundesrat Hans-Peter Tschudi habe er eine Intervention gegen die Zersiedelung der Landschaft bewirkt. Er setzte sich zudem gegen eine Reihe weiterer Massnahmen ein: Im Oberengadin etwa, wo die Silser Ebene am See zur Bauzone werden sollte, bei der Greina-Hochebene, die in einen Stausee versinken sollte oder etwa beim Schutz der Rebberge in Salgesch im Wallis. Im Jahr 1970 wurde Hans Weiss schliesslich Geschäftsführer der Stiftung für Landschaftsschutz und 1992 Geschäftsführer des neu geschaffenen Fonds Landschaft Schweiz (FLS), wo er bis zum Jahr 2000 tätig war.
Bereits in den 80er-Jahren verfasste Hans Weiss Bücher, um die Schweiz für den Wert der Landschaft zu sensibilisieren. Seine beiden Bücher «Die friedliche Zerstörung der Landschaft» (1981) und «Die unteilbare Landschaft» (1987) gelten heute als Standardwerke. Ab 2001 widmete sich Weiss hauptsächlich publizistischen Tätigkeiten und verfasste weitere Bücher. Bis zuletzt äusserte sich Weiss zu drängenden Themen des Landschaftsschutzes und setzte sich auch bei der Abstimmung über das neue Stromgesetz im Juni 2024 für den Schutz der Landschaft ein.
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