Feuerbrand (Erwinia amylovora) ist eine hoch ansteckende bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstamm-Obstgärten und Baumschulen an Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen grossen Schaden anrichten kann. Weissdorn (Crataegus sp.), aber auch Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Felsenbirne (Amelanchier sp.), Scheinquitte (Chaenomeles sp.) und Teppich-Zwergmispel (Cotoneaster dammeri) können von Feuerbrand befallen werden. Früher als Quarantäneorganismus eingestuft, gilt der Feuerbrand seit dem 1. Januar 2020 als «Geregelter Nicht-Quarantäneorganismus» (GNQO). Können Zierpflanzen, die Wirtspflanzen des Feuerbrandes sind, folglich ohne Auflagen verkauft werden?
Ja, bestätigt Agroscope. Denn seit der Aufhebung des Verbotes des Inverkehrbringens von Cotoneaster und Stranvaesia gebe es keine gesetzlichen Vorschriften mehr für das Inverkehrbringen von Feuerbrand-Wirtspflanzen. Jedoch bleiben Zurückhaltung und eine gezielte Kundenberatung angebracht. Agroscope empfiehlt, im Umkreis von 500 m um Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen, die in den vom Kanton definierten «Gebieten mit geringer Prävalenz» (siehe Abbildung) liegen, möglichst wenig Feuerbrand-Wirtspflanzen anzupflanzen. In diesen Gebieten bleibt nämlich die Pflicht, Feuerbrand zu bekämpfen, bestehen. Die kantonale Karte mit den definierten «Gebieten mit geringer Prävalenz» kann bei den kantonalen Pflanzenschutzdiensten angefordert werden.

Ist der Verkauf von Feuerbrand-Wirtspflanzen erlaubt?
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