15 Elektrofahrzeuge, 53 Kleinmaschinen wie Laubbläser und Heckenscheren sowie diverse Handgeräte und Maschinen mit Lithium-Ionen-Batterien sind in der Stadtgärtnerei Basel im Einsatz. «Die neueste Errungenschaft ist ein 4x4-Elektrotransporter, der genug Zugkraft aufbringen kann, um Rasenbewässerungsanlagen zu transportieren, ohne den feuchten Rasen zu beschädigen», berichtet Martin Sonderegger, Leiter Logistik, Stadtgärtnerei Basel, im Gespräch mit dergartenbau.
Gefahren erkennen
Die Weiterentwicklung der Lithium-Ionen-Batterien erschliessen stetig neue Anwendungsgebiete. Parallel zur Steigerung der Energiedichte hat sich auch die Leistung verbessert und Konstruktion und Gehäuse sind ebenfalls sicherer geworden. Diese Sicherheit ist aber nur beim richtigen Umgang mit dem Akku gewährleistet.
«Alle haben Erfahrungen mit Akkus aus dem privaten bzw. aus dem Hobbybereich. Nur wenig bekannt sind aber die Gefahren, die von den Akkus ausgehen können», meint Sonderegger, der im Betrieb auch für die Arbeitssicherheit verantwortlich ist. Die Profigeräte seien im Arbeitsalltag oft aussergewöhnlichen mechanischen Belastungen ausgesetzt, beispielsweise beim Verlad auf die Fahrzeuge. Da werde schnell mal vor der Abfahrt noch eine Spitzhacke auf die Ladefläche geworfen – direkt auf den Akku des Laubbläsers. Dadurch werden eventuell einzelne Schichten im Akku verschoben und Trennschichten beschädigt. Kommen die inneren Komponenten des Akkus aufgrund von Rissen im Gehäuse mit Wasser und Luft in Berührung, können chemische Reaktionen auftreten, die möglicherweise bis zum Brand des Akkus führen.
Extreme Aussentemperaturen, beispielsweise durch direkte Sonneneinstrahlung oder übermässige Nutzung, können den Akku überhitzen. Er wird dabei nicht nur beschädigt, sondern auch zu einer Gefahrenquelle.
Übermässiges Laden oder Entladen führt zu einer zu hohen oder zu tiefen Spannung. Folgen sind Erhitzung und Aufblähen des Akkus, Bildung von giftigen Dämpfen – im Extremfall Brand und Explosion.
Richtiger Umgang und Prävention
Um auf mögliche Gefahren beim Umgang mit Li-Ion-Akkus bzw. auf die richtige Handhabung in der Praxis hinzuweisen, organisierte Sonderegger einen Kurs in Zusammenarbeit mit Martin Zaugg vom Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit, Pratteln. Der Kurs wurden gruppenweise an den Werkhofstandorten der einzelnen Kreise durchgeführt. Nach der Erfassung der aktuellen Situation am Lager- und Ladedort wurden diverse Sofortmassnahmen in die Wege geleitet.
So wurde beispielsweise die Ladestation übersichtlicher organisiert (um die Verwechslung von Ladegeräten zu vermeiden) und mit einem Metallgestell brandsicherer gemacht (Trennung zur Holzwand und anderen leicht brennbaren Materialien – der Benzinkanister für die Zweitakter wurde aus der Nähe der Ladestation entfernt). Damit könne vermieden werden, dass aus einem Akkubrand gleich ein Vollbrand werde, meint Sonderegger.
Das Beladen der Ladeflächen der Transportfahrzeuge war eine von diversen Massnahmen, um die mechanischen Einwirkungen auf die Akkugeräte zu minimieren. Eine weitere, und zudem eine kostspieligere, ist die Anschaffung von Tranportkisten für die Reserveakkus.
Generell sollten Lithium Ionen Akkus regelmässig einer äusseren Sichtprüfung auf Beschädigungen wie Risse unterzogen werden.
Aus dem Praxisalltag
Praxistauglichkeit ist wichtig, wenn die Sicherheitsmassnahmen auch umgesetzt werden sollen. So sei es nicht möglich, meint Sonderegger, dem Herstellerhinweis «das Laden ist zu überwachen» nachzukommen. Hochwertige Akkus verfügen über eine mikrocontrollergesteuerte Zellüberwachung (selbstständiges Abschalten der Batterie, bevor sicherheitskritische Grenzwerte überschritten werden), Thermomanagement und Überladeschutz.
Lithium-Ionen-Akkus leiden unter sehr hohen und sehr niedrigen Ladeständen. Um den Akku zu schonen, sollte man ihn daher nicht über 90 Prozent laden oder auf weniger als 10 Prozent entladen. Empfohlen werden Ladezyklen zwischen 20 % und 80 %. «Dies ist kaum realisierbar», erklärt Sonderegger, «denn bei Arbeitsbeginn müssen beispielsweise die Fahrzeuge voll einsatzbereit sein. Dafür ist jeder Chauffeur selbst zuständig.» Jede Gruppe habe ihren Gerätepark und sei auch für den Unterhalt und die Einsatzbereitschaft der Geräte verantwortlich. «Die eindeutige Zuteilung der Zuständigkeiten und die praxisnahe Organisation des Lager- und Ladeortes tragen letztlich auch zur Arbeitssicherheit bei», betonte Sonderegger.
«Der Kurs hat nachhaltig Wirkung gezeigt. Die Massnahmen werden täglich umgesetzt», bestätigt Patrick Goepfert, Leiter Kreis Hörnli. Damit das weiterhin so bleibt, soll das Thema «sicherer Umgang mit Akkus» laut Sonderegger beim nächsten internen und/oder externen Audit überprüft werden.
Information und Anleitung der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.
Art. 6 VUV (Verordnung über die Unfallverhütung)
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