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Der Sommerflieder (Buddleja davidii), einst in Naturgärten als Schmetterlingspflanze begehrt, nun als invasiver Neophyt bekämpft, nutzt jede Ritze. Bild: Markus Kobelt

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Invasive Neophyten – Standpunkte

Der Bund will invasive gebietsfremde Organismen verstärkt bekämpfen. Hierfür schickte er bis September eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung. Damit haben Gartenbesitzer eine Unterhaltspflicht und müssen Eingriffe zur Bekämpfung invasiver Neophyten dulden. Dies kommt einem Pflanzenverbot gleich, sagt Markus Kobelt, der neue Pflanzen als Chance für die Biodiversität sieht. Der Pflanzenzüchter bekämpft zusammen mit Gartenautorin Sabine Reber die Gesetzesvorlage. Diese Argumente kontert Erwin Meier Honegger, Mitinhaber Gartencenter Meier in Dürnten.  

Invasive Neophyten gelten gemeinhin als Gefahr für die Biodiversität. Nun soll in der Schweiz die Bekämpfung der «gebietsfremden Organismen» mit einem neuen Gesetz verstärkt werden. Es ermöglicht letztlich das Verbot von Pflanzen – bei Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis bei Zuwiderhandlung. Gegen diese verschärfte Verfolgung ausländischer Pflanzen formiert sich nun Widerstand. Denn aus wissenschaftlicher Sicht sind sie eine Chance, um die Artenvielfalt angesichts des Klimawandels zu erhalten. Lubera, europaweit grösster Züchter von Obst- und Beerenpflanzen und einer der grössten Pflanzenversender im deutschsprachigen Raum, engagiert sich – als schweizerische Firma – im Kampf gegen die neue angedachte Gesetzgebung. Das ist keine Frage des Geschäfts. Aktuell hätten wir mit dem geplanten Gesetz kaum Umsatzeinbussen. Es geht um unsere Verantwortung für die Pflanze und um die Zukunft unserer Lebensgrundlage «Pflanze» in einer sich verändernden Welt. Als Züchter und Pflanzenliebhaber sind wir konsequent für mehr Vielfalt. 

Auch der Freiraum des Gartens und die Freiheit des Gärtners und Gartenbesitzers sind für uns ein zentrales Anliegen.  Wir reissen natürlich auch mal eine Pflanze aus, die uns an einem Ort stört. Das nennen wir Jäten. Aber wir versuchen nie, die fragliche Pflanze in ihrer Existenz zu vernichten. Denn Pflanzen sind die Grundlagen unser aller Leben: Wir atmen ihre Luft und ernähren uns von ihnen. Aber genau das will der Bundesrat mit seinem neuen Gesetz gegen «gebietsfremde Organismen». 

Pflanzen zu verbieten, ist eine schlechte Idee. Es ist kein Zufall, dass das Konzept, in Pflanzen vor allem Gefahren zu sehen, erst sehr jung ist und in den USA seinen Ursprung hat. Der «Quarantine Act» des amerikanischen Kongresses kurz vor dem Ersten Weltkrieg brachte erstmals in der Geschichte ein Gesetz, das Pflanzen als Feind und Bedrohung definierte. Die meisten historisch belegten Ausrottungsaktionen gegen Pflanzen endeten wie das Hornberger Schiessen und wie die meisten Kriege: nichts erreicht, nichts gewonnen, viel verloren.

Angesichts des Klimawandels sind wir darauf angewiesen, eine gros­se genetische Vielfalt zu fördern (und nicht nur zu erhalten). Zu einer möglichst grossen Biodiversität tragen auch zugewanderte Pflanzen massgeblich bei. Darum ist es grundverkehrt, diese zu bekämpfen. Wir sollten sie vielmehr als Chance sehen. Dazu kommen grundsätzliche gesellschaftliche und moralische Überlegungen. In anderen Bereichen der Gesellschaft ist rassistisches Denken zu Recht verpönt und verboten. Dass fremde Pflanzen für die Biodiversität schlechter seien als Einheimische, ist ein Grundlagen­irrtum. Alle Studien zum Thema zeigen, dass die einheimische Flora zunimmt und vielfältiger wird, wenn neue Pflanzen von auswärts dazukommen.

Nebst dem unterschwelligen Rassismus stellt sich das Gesetz über Fragen von Ethik und Moral und tastet auch das Privateigentum an. Wollen wir der Verwaltung überlassen zu entscheiden, welche Pflanzen «gut» und welche «schlecht» sind? Da wird eine neue Bürokratie herangezüchtet, die angesichts einer unlösbaren Aufgabe munter vor sich hinwuchern wird. Die als unliebsam definierten Pflanzen werden sich ja kaum an das Gesetz halten, und der Klimawandel lässt sich mit einem absurden Gesetz auch nicht stoppen. Das Gesetz verstösst gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, denn hier wird das Eigentumsrecht angetastet. Die Behörden können uns befehlen, was vernichtet werden muss. Zudem wird dazu aufgerufen, dass Nachbarn und Passanten die verbotenen Pflanzen melden sollen. Damit wird ein neuer Spitzelstaat herangezüchtet. In meinem Garten will ich neue Pflanzen ausprobieren können, ohne dass ich es gleich mit der Polizei zu tun habe.

Die vorliegende Gesetzesänderung und -ergänzung stellt Kanton und Gemeinden vor systematisch unlösbare Aufgaben und die Bürgerinnen und Bürger selber tragen am Schluss als Landwirte, als Garten- und Hausbesitzerinnen und auch als Mieter die Kosten der untauglichen Massnahmen und der ausufernden Bürokratie. Für allfällige, auch heute schon mögliche Vertriebsverbote von Pflanzen reichen die bisherigen gesetzlichen und verordnungsmässigen Grundlagen aus (Stichwort: Freisetzungsverordnung).

Das Unkraut ist zurück – eine Replik von Erwin Meier-Honegger

Werter Markus, mit Dir lässt sich Empathie und Diskurs besonders eloquent ­zelebrieren. Und so komme ich als Berufskollege natürlich nicht umhin, Deine Einladung anzunehmen, meine Meinung kundzutun. Hurra, das Unkraut ist zurück. So lautet mein Fazit zur nächsten Eskalationsstufe um die Beurteilung von Pflanzen. Wie habe ich mich doch in der Vergangenheit im stillen Kämmerlein geärgert, dass man bei bestimmten Pflanzen nicht mehr von Unkraut sprechen oder – Gott bewahre – sogar schreiben durfte. Nach einer kurzen Übergangsphase via «unerwünschte Begleitflora», war «Beikraut» plötzlich die politisch korrekte Bezeichnung für Unkraut.

Es gibt offensichtlich – und behördlich legitimiert – wieder Unkraut.

Und jetzt wird das Kind endlich wieder beim Namen genannt: Es gibt offensichtlich – und behördlich legitimiert – wieder «Unkraut». Es ist zwar nicht mehr der Katzenschwanz oder die Blacke, neu sind es Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch. Aber mindestens gibt es endlich wieder einen Konsens, dass Unkraut existiert. Ich bin erleichtert. Nun bist Du, Markus, natürlich ein Frohgemut. Für Dich ist «jedes Unkraut eine Blume», wie es ein finnisches Sprichwort so schön zusammenfasst. Unsere Behörden siehst Du in der Rolle der «Betrübten», die in jeder (nicht einheimischen) Blume ein (potenzielles) Unkraut sehen. 

So ist Unkraut immer eine Frage des Blickwinkels. Unkraut ist ja eigentlich einfach die «richtige» Pflanze am «falschen» Ort. In meinem eigenen kleinen Garten pflege ich diesbezüglich eine grosszügige Anarchie. Fast ein bisschen rebellisch kultiviere ich sogar Pflanzen, die gemeinhin als Unkraut gelten. Erst wenn ich erkenne, dass eine Pflanze die anarchistische Freiheit in meinem Garten schamlos ausnutzt und quasi herrschaftliche Ansprüche stellt, werde ich zum erbarmungslosen Unkrautkiller. Dann ist mir jedes Mittel Recht, um meinen «e pluribus maximus» zu erhalten.

Was sich täglich in meiner eigenen, kleinen Gartenwelt abspielt, wird nun auf eine nationale Ebene getragen. Und auch wenn ich gegen eine (Öko-)Diktatur bin, so lehne ich die völlige Regellosigkeit ebenso vehement ab. Du plädierst für (gärtnerische) Anomie, ich für Anarchie. Meine Frage ist, wer verhandelt über Ordnung. Du lehnst Ordnung generell ab. Und diesbezüglich bin ich nicht mit Dir einverstanden. In einer überforderten Umwelt erlaubt es die von Dir verteidigte Anomie, dass erfolgreiche Pflanzen ihre Nächsten beherrschen. Das widerspricht meinem Anspruch an natürliche Anarchie. Es gilt, gewisse Leitplanken zu definieren und durchzusetzen, damit unsere Umwelt nicht von besonders erfolgreichen Profiteuren terrorisiert wird.

Immer diskursbereit – Dein Erwin Meier-Honegger

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