Wie sich in der Ausführungsphase des Projekts BärenPark zeigte, entsprachen die vorgefundenen geologischen Verhältnisse nicht den Ergebnissen der vorgängigen Untersuchungen und Annahmen. Deswegen mussten zusätzliche Hangsicherungs- und Wasserhaltungsmassnahmen ausgeführt werden. Daraus resultierten Zusatzkosten für Planung und Bau von 3,3 Millionen Franken.
Haftung umstritten
Stadtbauten Bern machte für diese Zusatzkosten einerseits die Planergemeinschaft BärenPark, bestehend aus der Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten AG und der WAM Planer und Ingenieure AG, und anderseits die mit der Baugrunduntersuchung beauftragten Geologen Kellerhals + Haefeli AG verantwortlich. Stadtbauten Bern erhob daher sowohl gegenüber der Planergemeinschaft als auch gegenüber den Geologen entsprechende Schadenersatzforderungen. Die Planergemeinschaft und die Geologen bestreiten jedoch jegliche Haftung.
Langwierigen Rechtsstreit vermeiden
Die Planergemeinschaft und Stadtbauten Bern haben sich nun entschieden, ihre Differenzen mit einem Vergleich zu regeln. Damit wollen sie einen langwierigen und aufwendigen Rechtsstreit vermeiden. Die Eckpunkte des Vergleichs lauten:
• Die Planergemeinschaft verzichtet ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf grundsätzlich unbestrittene Honorarforderungen gegenüber Stadtbauten Bern im Umfang von rund 450'000 Franken.
• Stadtbauten Bern tritt ihre Schadenersatzforderung gegen die Geologen vollumfänglich an die Planergemeinschaft ab. Die Planergemeinschaft kann diese Forderung damit selbstständig gegenüber den Geologen geltend machen.
• Mit dem Vollzug des Vergleichs verzichten die Planergemeinschaft und Stadtbauten Bern auf alle Forderungen gegenüber der anderen Partei.
Zu den Einzelheiten des Vergleichs haben Stadtbauten Bern und die Planergemeinschaft Stillschweigen vereinbart.
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