Die Stadt Zürich steht kurz davor, die Benutzung von Laubbläsern auf die Monate Oktober bis Dezember zu limitieren, und zwar sowohl auf öffentlichem wie auch auf privatem Grund. Diese Massnahme soll die Geräte auf ihre ursprüngliche Funktion der Laubbeseitigung beschränken. Der Stadtrat hat dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der voraussichtlich auf breite Zustimmung stossen wird, da bereits eine Mehrheit für ein umfassendes Verbot votierte.
Vorgesehen ist, die Allgemeine Polizeiverordnung demnächst anzupassen und die Nutzung ausserhalb der Herbstmonate zu untersagen. Bewilligte Ausnahmen sollen jedoch möglich sein, insbesondere für elektrische Laubbläser, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Die Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart, die das Verbot widerwillig ausarbeitete, sieht die Geräte als effiziente Hilfsmittel für die städtische Reinigung, z. B. an schwer zugänglichen Orten, und kritisiert die Durchsetzbarkeit des Verbots bei Privatpersonen.
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