Die bestehende Befallsherd-Zone wurde um die neuen Fundorte herum ausgeweitet. Sie umfasst nun Grossbasel Ost sowie Teile von Kleinbasel und Riehen. In diesen Gebieten ist bis Ende September der Transport von Grünmaterial, Kompost und Erde in andere Gebiete untersagt. Ausnahmen sollen laut Medienmitteilung unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Fahrzeuge und Geräte, die mit Erde arbeiten, müssen gründlich gereinigt werden, bevor sie die Befallsherd-Zone verlassen. Es besteht ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen, um die Eiablage der Japankäfer zu verhindern.
In der Pufferzone ist es bis Ende September verboten, Pflanzenmaterial der Grünpflege aus der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Ausnahmen gelten, wenn das Material mit einem engmaschigen Netz insektensicher abgedeckt ist und auf eine Grösse von 5 cm gehäckselt wurde. Der Handel und Transport von getopften Pflanzen ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, z.B. muss die Topferde mit einer insektensicheren Kokosauflage geschützt sein.
Weitere Infos: stadtgaertnerei.bs.ch/japankaefer.
Kommentare und Antworten