Mit dem im Zweijahresturnus veranstalteten GaLaBau-Forum wendet sich Daepp Gartenpflanzen an sein Hauptkundensegment: Über 70 % des Umsatzes erzielt der Betrieb mit 40 Mitarbeitenden und einer Produktionsfläche von 19 ha über den Absatz an GaLaBau-Betriebe. Durch die Werbekampagne mit grossen Plakaten und Radiospots sei der Eindruck entstanden, «wir hätten nur noch die Endkunden im Visier», sagte Patrick Daepp. Das sei mitnichten so. Vielmehr werde die Strategie verfolgt, der wachsenden Baumarktkultur entgegenzutreten und den Privatgartenmarkt in Partnerschaft mit den GaLaBauern zu erschliessen. «Ziel ist es, die Lust auf Garten und Pflanzen zu wecken und die Aufmerksamkeit auf den Fachhandel zu lenken und auf den GaLaBauer». Darauf basiert das Partnersystem: Ab einem Umsatz von 20 000 Franken erhalten Landschaftsgärtner bessere Einkaufskonditionen und werden zudem an Endkunden weitervermittelt.
Baumschulen schaffen Biodiversität
Dass Gartenkultur und Biodiversität keine Gegensätze sind, zeigte Daepp in seinem Vortrag auf. Die von Baumschulen generierte Sortenvielfalt leistet einen Beitrag zur Biodiversität. Die Vielfalt neuer Arten und Sorten sei auch eine Versicherung gegen den Klimawandel. Am Beispiel eines Hauses leitete der Gartenbau-Ingenieur die Definition für Biodiversität her: Das Fundament ist die genetische Vielfalt, darauf folgt die Artenvielfalt im Parterre und im 1. Stock die Vernetzung. Das Dach des Gebäudes sind die Ökosystemdienstleistungen – «das, was die Biodiversität leistet»: z. B. Wind- und Erosionsschutz, Klimaregulierung, Bestäubung. Daepp verdeutlichte die wirtschaftliche Bedeutung: «Fallen die Ökosystemdienstleistungen aus, müssen sie durch teuere technische Lösungen erbracht werden.»
Informationspflicht für Neophyten mit invasivem Potenzial
Der Umgang mit Neophyten hat durch die seit 1. September 2013 in Kraft gesetzte Informationspflicht für auf der Watchliste aufgeführte Neophyten mit invasivem Potenzial eine neue Dimension erhalten. Wie Daepp anmahnte, werde oft nicht präzis zwischen invasiven Neophyten, deren Verbot sinnvoll sei, und Neophyten mit invasivem Potenzial unterschieden. Er verwies dabei auf die von JardinSuisse aufgeschaltete Website (siehe Kasten). Wie Daepp betonte, «ist der Kirschlorbeer erst verdächtig und kein invasiver Neophyt». Den Landschaftsgärtnern empfiehlt er, den Kirschlorbeer weiterhin, «ohne schlechtes Gewissen», zu pflanzen.
Die per Gesetz vorgeschriebene Etikettierung mit dem Warnhinweis bringt für die Baumschulen einen Mehraufwand mit sich. Jede Pflanze, bei grösseren Bestellungen auch jede zehnte, muss mit dem roten Etikett versehen sein. Bei Daepp Gartenpflanzen sind die betroffenen Arten auf jedem Lieferschein gekennzeichnet. Mit der Abgabe erfüllt der Landschaftsgärtner die Informationspflicht gegenüber seiner Kundschaft. Zu erwarten ist, dass einige Kunden die Pflanzen zurückgeben werden. Landschaftsgärtner, so die Empfehlung, sollten ihre Kunden dahingehend informieren, dass die Pflanzen kein Problem darstellen, solange sie gepflegt werden. Pflegeleistungen wie der regelmässige Rückschnitt beim Kirschlorbeer liessen sich im gleichen Zug anbieten.
Nützlingsschonende Bekämpfung des Buchsbaumzünslers
Bertrand Gentizon von der Firma Andermatt Biocontrol fasste in seinem Referat die wichtigsten Fakten zum gefürchteten Schädling mit dem wissenschaftlichen Namen Cydalina perspectalis zusammen. Er hielt fest: «Der Buchsbaumzünsler ist infolge des Pflanzenhandels mittlerweile in der ganzen Schweiz verbreitet.» Noch sei der biologische Zyklus des Schädlings in der Schweiz und Europa nicht beschrieben. Als sicher gilt, dass zwei Generationen gebildet werden. Die Dauer der Lebenszyklen, gemittelt auf die hiesigen Bedingungen, sind: Eistadium 5 bis 15 Tage, Raupenstadium 25 bis 60 Tage, Puppe 10 bis 30 Tage und Falter 4 bis 5 Tage.
Der Buchsbaumzünsler überwintert in derRegel als kleine Raupe (Larvenstadium 3). Die nachtaktiven Falter des Buchsbaumzünslers sind im Inneren der Vegetation versteckt. Die Falter legen die
1 mm grossen Eier in Gruppen von 10 bis 20 Stück auf der Blattunterseite ab. Daraus schlüpfen die anfänglich sehr kleinen Raupen. «Das Wachstum vom ersten Larvenstadium bis zum letzten Larvenstadium (L6 bis L7) ist riesig.» Dann verpuppen sich die Raupen. «Derzeit sieht man viele Puppen.» Sie richten keinen Schaden an. Nur die Raupen fressen an der Blattunterseite «alles vom Buxus, das grün ist», so Gentizon. Und nur die Raupen können bekämpft werden. Für die Behandlung zentral ist die Temperatur. Im Frühjahr, ab einer Temperatur über 15° C, ist der beste Behandlungszeitpunkt. «Wenn es warm wird, sollte nicht sofort gespritzt werden, sondern rund eine Woche abgewartet werden, bis alle Raupen wieder aus der Überwinterung kommen», so die Empfehlung des Referenten. Die Wirkungsdauer des von der Firma Andermatt Biocontrol angebotenen biologischen Insektizids (Delfin) beträgt 15 Tage. Die zweite Generation der Raupen bildet sich etwa Mitte Juli. Weiter ging der Referent auf einen verbreiteten Schädling ein, der ebenfalls nicht vorbeugend bekämpft werden kann und dessen Behandlung derzeit aktuell ist. Auch beim Dickmaulrüssler lassen sich nur die Larven bekämpfen. Der Referent stellte die Behandlung mit Nematoden vor (Megineum Pro), die als natürliche Parasiten des Dickmaulrüsslers ein tödliches Bakterium freisetzen. Damit die Nematoden bis zum Wurzelbereich gelangen, muss der Boden ausreichend feucht sein.
Tierische Gärten
Den Schlusspunkt der Referate am dritten DGF setzte der Direktor des Tierparks Dählhölzli in Bern. Bernd Schildger zeigte in seinem pointenreichen Vortrag die Grundzüge moderner Tiergärten auf, wie sich diese nach dem Grundsatz «mehr Platz für weniger Tiere» gewandelt haben und wie der Tierpark Dählhölzli unter diesem Gesichtspunkt weiterentwickelt wurde. Die Bedeutung der Zoos als Artenreservoir wird gemäss Schildger zwar überschätzt. Dass der Wisent heute noch existiert, ist jedoch den Zoos zu verdanken. Zu dieser Erfolgsgeschichte hat auch der Tierpark in Bern beigetragen.
www.neophyten-schweiz.ch
In der Schweiz werden zurzeit 45 Neophyten auf einer schwarzen Liste bzw. auf einer Beobachtungsliste (Watch List) aufgeführt. Für 16 ist gemäss Freisetzungsverordnung des Bundes jeglicher Umgang ausser der Bekämpfung verboten.
Auf der Website von JardinSuisse wird unterschieden zwischen Invasiven Neophyten gemäss Freisetzungsverordnung und Neophyten mit invasivem Potenzial. Für jede Pflanzenart wird eine Empfehlung zum Verbleib oder zur Streichung aus dem Sortiment abgegeben.
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