Ausgearbeitet wurde die Versicherung auf Anregung der Gärtner. «Wir haben im Sommer 2017 erste Anfragen erhalten, woraufhin wir ein entsprechendes Versicherungsprodukt entwickelt und auf den Markt gebracht haben», erklärt eine Sprecherin des Unternehmens Axa Winterthur. Seit Herbst sei die Nachfrage konstant, jedoch in kleinem Rahmen geblieben. Es handle sich hierbei um ein Nischenprodukt. Immerhin haben die Gärtner hierzulande eine Wahlmöglichkeit – ihre Kollegen in Deutschland aber nicht. Dort arbeitet der Zentralverband Gartenbau (ZVG) noch an einer Risikoabsicherung im Quarantänefall.
Guggenbühl geht auf Nummer sicher
«Wir haben im vergangenen Herbst eine Versicherung abgeschlossen», bestätigt Arthur Küng, Inhaber des Gartencenter Guggenbühl in Bonstetten. Vorausgegangen war eine Verbandssitzung, in der über die Folgen bei einem Xylella-Ausbruch diskutiert wurde. So müssen nicht nur befallene Pflanzen sofort fachgerecht entsorgt werden, sondern auch alle potenziellen Wirtspflanzen im Umkreis von 100 Metern. Die Liste der möglichen Überträger der Krankheit (sogenannte spezifizierte Pflanzen) ist deutlich umfangreicher, als die der Wirtspflanzen, für die ein Pflanzenpass vorgeschrieben ist. Zudem wird eine Pufferzone von fünf Kilometern festgelegt, aus der keine potenziellen Wirtspflanzen ausgeführt werden dürfen.
Existenzielle Folgen bei Verkaufsverbot
«Wären wir betroffen, müsste der Betrieb für einen Monat geschlossen werden und auch danach dürften wir für einen längeren Zeitraum keine Pflanzen verkaufen», befürchtet Küng. Wenn das eintrete, könnte dies zu einem existenziellen Problem führen und Mitarbeitende könnten unter Umständen nicht mehr bezahlt werden. In das Gartencenter sei in den vergangenen Jahren viel Geld investiert worden, deshalb verfüge das Unternehmen nicht über so viele Reserven wie alteingesessene Betriebe. Würden Einnahmen durch ein Verkaufsverbot von beispielsweise Rosmarin, Lavendel, Vinca und Oliven fehlen, wäre das schwer aufzufangen. «Wir sprechen hier nicht von ein paar Franken», stellt Küng klar. Eine Versicherung biete da eine finanzielle Absicherung. Imageschaden werde jedoch nicht abgesichert. Es bleibe also das Problem, in so einem Fall den Kunden zu erklären, warum bestimmte Pflanzen nicht mehr verfügbar sind. «Da ist dann eine offene Kommunikation nötig.»
Insbesondere Verkaufsbetriebe interessiert
Neben dem Befall im eigenen Betrieb gehe auch ein Risiko von benachbarten Unternehmen aus. In einem Radius von fünf Kilometern fallen Küng allein drei Nachbarn ein, bei denen Xylella ebenso ausbrechen könnte. Dann würde auch über seinen Betrieb Quarantäne verhängt. Einige seiner Kollegen hätten sich ebenfalls für eine Versicherung entschieden. «Aus meiner Erfa-Gruppe sind es drei bis vier von zehn Mitgliedern.» Vor allem bei Verkaufsbetrieben sei das Interesse gross. Produktionsbetriebe könnten hingegen einfacher Xylella-Wirtspflanzen aus dem Sortiment nehmen.
80 Prozent des Sortiments bleiben verfügbar
Nach diversen Gesprächen während der IPM haben sich Erwin Meier-Honegger, Co-Geschäftsführer des Gartencenters Meier in Dürnten, und sein Team vorerst gegen eine Versicherung entschieden. «Wir schätzen die Lage so ein, dass bei einem Ereignis ausschliesslich die potenziellen Wirtspflanzen gesperrt werden. So würden 80 Prozent des Sortiments weiterhin verfügbar bleiben», sagte Meier-Honegger auf Nachfrage. Einen kompletten Ertragsausfall könne er sich somit kaum vorstellen. Zudem blieben der Imageschaden und die verunsicherten Konsumenten auch mit einer Versicherung bestehen. «Diesbezüglich ist es wichtig, dass wir passende Vorkehrungen treffen und Vorsichtsmassnahmen im Betrieb institutionalisieren.» Meier-Honegger zeigte sich zuversichtlich, dass es mit den Anstrengungen jedes Einzelnen in der Branche gelingen wird, sich der Herausforderung zu stellen. Zudem plant das Gartencenter Meier, seine Kundschaft über die Problematik zu informieren.
Verunsicherte Kunden nach Presseberichten
Einen Vorgeschmack auf die öffentliche Reaktion hat das Dürnter Gartencenter im Sommer 2016 bekommen. Damals griffen mehrere Zeitungen in der Schweiz einen Xylella-Vorfall auf, nachdem die Neue Züricher Zeitung getitelt hatte «Der Pflanzenkiller ist im Kanton Zürich angekommen».
Obwohl die Entdeckung von drei befallenen, importierten Kaffeepflanzen zu dem Zeitpunkt bereits ein Jahr zurücklag und eine Ausbreitung damals durch schnelles Eingreifen verhindert werden konnte, traf das Auftreten des Feuerbrandbakteriums mit einem Mal auf grosses mediales Interesse. Es habe vermehrten Beratungsbedarf gegeben, berichtet Meier-Honegger, weil Kunden einen Befall ihrer Pflanzen befürchteten, zumal es keine klassischen Symptome für Xylella gibt. Vertrocknete Blätter und Zweige können durch die Krankheit hervorgerufen werden, jedoch genauso durch Wasserstress, Sonnenbrand oder Nährstoffmangel. Doch die Berichte hatten Kunden verunsichert.
Weiterführende Links
www.pflanzenschutzdienst.ch –> Aktuelles –> Xylella fastidiosa:
• Informationen und Schadbilder
• Liste der europäischen Wirtspflanzen (kurze Liste)
• Liste der bekanntermassen anfälligen Pflanzen (lange Liste)
•Infoblatt neue Pflanzenpasspflicht (3.7.2017)
• Agroscope-Merkblatt (2017)
Im Zweifel trifft es auch Citrus
Eine Diskussion entflammte kürzlich an der Gartenbaumesse IPM über eine mögliche Xylella-Gefahr durch Citrus-Pflanzen. Zumal wissenschaftliche Veröffentlichungen einen Befall von Orangenbäumen unter anderem in Brasilien, Costa Rica und dem US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien beschreiben. Eine Nachfrage beim Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) in Bern ergab, dass die Citrus-Gattung tatsächlich von Xylella fastidiosa infiziert werden kann, wie auch die Datenbank der EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) zeigt.
«Allerdings wurde in Europa noch nie Xylella fastidiosa auf Citrus gefunden, weshalb in der EU und der Schweiz die Gattung bisher nicht als Wirtspflanze des Bakteriums geregelt ist», erklärt Dr. Peter Kupferschmied vom Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten. Nur Gattungen und Arten, auf denen in Europa das Bakterium bereits nachgewiesen wurde, kommen auf die sogenannten «kurze Liste», für die Pflanzenpässe ausgestellt werden müssen.
Wird in einem Betrieb ein Befall mit dem Feuerbakterium nachgewiesen, gilt allerdings ein Verbringungsverbot für Pflanzen der Gattung Citrus, da diese auf der Liste der «spezifizierten Pflanzen» (der sogenannten «langen Liste») aufgeführt ist. Abgesehen davon gilt die Pflanzenpasspflicht wegen anderer Schadorganismen bereits seit Längerem für Citrus. Nur eben (bis jetzt) ohne Kontrolle auf Xylella.V. Gross
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