In den Verhandlungen sei es dem Berufsverband Grüne Berufe Schweiz (GBS) wichtig gewesen, dass die Löhne realistisch und in der gesamten Branche durchsetzbar sind, heisst es in einer Medienmitteilung. Das sei nun erreicht. Mit dem neuen GAV erhalten ab 2018 alle Schaffhauser Gärtnerinnen und Gärtner mit drei Jahren Berufserfahrung 5000 Franken Lohn monatlich. Sämtliche alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien, ab dem 50. Altersjahr auf sechs. Die Einhaltung des GAV wird von der regionalen Paritätischen Kommission überwacht. Arbeitnehmenden, die bereits mehr als den Minimallohn verdienen, haben laut GBS keine sinkenden Löhne zu befürchten. Bei laufenden Arbeitsverhältnissen wäre eine Senkung des Lohnes rechtswidrig und müsste nicht akzeptiert werden.
Schaffhausen ist nach Baselland und Basel Stadt der dritte Kanton, in welchem der Berufsverband Grüne Berufe Schweiz einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt hat. Die Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages bedeutet, dass alle Betriebe im Kanton Schaffhausen die dort festgelegten Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Lohn- und Sozialdumping von Betrieben aus dem Ausland, ausserkantonalen und Betrieben, die nicht bei Jardin Suisse angeschlossen sind, kann so verhindert werden. "Damit werden im Kanton Schaffhausen Arbeitsplätze gesichert", betont GBS.
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