Nachdem die Beschwerde vor Bundesgericht abgewiesen und somit die Baubewilligung rechtskräftig wurde, war im September 2020 Baubeginn für die 5000 Quadratmeter grosse Hundefreilaufzone. Nach den Freilaufzonen auf der Allmend und beim Churchillquai ist dies die dritte dieser Art in der Stadt Luzern. Aufgrund von Überlagerungen verschiedener Nutzungen auf der Tribschenhornwiese gab es immer wieder Konflikte. Dem begegnete die Stadt laut Mitteilung mit einem Konzept, das die Nutzungen klar definierten Teilflächen zuordnet. Eine neue Signalisation liefert die Übersicht zu den vorgesehenen Nutzungen.
An den notwendigen Stellen ist die Hundefreilaufzone gegenüber den restlichen Teilflächen mit gestalterischen Elementen wie einem Holzzaun, Büschen oder einem mit Wildstauden bepflanzten flachen Graben abgegrenzt. Bis die Pflanzungen eine ansprechende Grösse und Dichte aufweisen, dienen die Elemente hauptsächlich als optische Abgrenzung.
Für die Hunde wird im Rahmen der Pilotphase der Zugang zum See mit einer «Toleranzzone» (kein Leinenzwang) ermöglicht. Auf der Wiese wurde zusätzlich ein Wegnetz erstellt, das zu einer Nutzungsentflechtung und zu einer Verminderung von allfälligen Konflikten führen soll. Auf den benachbarten Flächen der Hundefreilaufzone gilt, entsprechend der kantonalen Hundeverordnung, Leinenzwang oder Hundeverbot – das Verbot betrifft den Spielplatz sowie das Areal des Strandbades Tribschen.
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