In Fahrzeugen mit mehr als einer Person müssen ab sofort alle eine Gesichtsmaske tragen. Sofern sich in Innenräumen (inkl. Pausenräume, Büros, Gärtnereien usw.) mehr als eine Person aufhält, ist jede bzw. jeder verpflichtet, eine Gesichtsmaske zu tragen. Bei Vorortkonsum gilt im Innenbereich eine Zertifikatspflicht und eine Maskenpflicht. Die Maske kann am Tisch abgezogen werden. In Bereichen, wo es möglich ist, gilt eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. Es bleibt damit den Arbeitgebenden überlassen, zu entscheiden, ob die Mitarbeitenden von zuhause aus arbeiten sollen.
Weitere Infos zu Schutzkonzepten für den Fachhandel und Schutzmassnahmen für den Garten- und Landschaftsbau sind auf der Website von JardinSuisse aufgeschaltet.
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