Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) (ALB) ist ein invasiver, besonders gefährlicher Schadorganismus aus Asien. Er bedroht vor allem den Wald. Für Menschen und Tiere ist der Käfer ungefährlich. Der ohne Fühler 2,5 bis 3,5 cm lange, schwarze Käfer mit hellen Flecken befällt Sträucher und Laubbäume wie Ahorn, Birken, Rosskastanien oder Weiden. Der ALB kann befallene Laubbäume und Sträucher binnen weniger Jahre zum Absterben bringen und hohe ökologische und wirtschaftliche Schäden anrichten.
Werden ALB oder Spuren von ALB entdeckt, muss er gemäss Pflanzengesundheitsverordnung gemeldet und vom Kanton bekämpft werden, bis er getilgt ist. Darum muss der Kanton in Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) Massnahmen zur Bekämpfung und Überwachung des Gebiets treffen. Dabei müssen auch symptomfreie Wirtspflanzen im Umkreis von 100 m der befallenen Laubgehölze gefällt werden. Die Massnahmen gelten während mindestens vier Jahren. Bei der Bekämpfung wie auch bei der Überwachung des Gebietes kommen speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.
In der Gemeinde Zell (LU) wurden im August Bäume entdeckt, die der Asiatische Laubholzbockkäfer befallen hatte. Im Zuge der Bekämpfung hat der Kanton bisher rund 180 Bäume gefällt: 75 hatte der ALB nachweislich befallen, die restlichen Bäume mussten vorsorglich gefällt werden. Das Holz wurde gehäckselt und anschliessend in einer Anlage zur Energiegewinnung verbrannt. Auch ein Schutzwald ist betroffen. Die Bäume werden im Umkreis von rund zwei Kilometern während der nächsten vier Jahre regelmässig auf Befallsfreiheit kontrolliert. Erste Untersuchungen zeigen, dass der Erstbefall mindestens sechs Jahre zurückliegt.
Fünfter Freilandbefall in der Schweiz
In der Schweiz gab es bereits vier Befälle im Freiland durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB). Sie wurden alle erfolgreich getilgt (Brünisried FR 2011–2017, Winterthur ZH 2012–016, Marly FR 2014-2019, Berikon AG 2015–2019). Seit 2019 galt die Schweiz als befallsfrei.
Der Käfer wird in den meisten Fällen in Holzverpackungen von importierten Baumaterialien aus Asien eingeschleppt. Deswegen gelten für bestimmte Pflanzen und deren Holz, in denen sich der ALB befinden könnte, strenge Importvorschriften. So werden seit 2012 Holzverpackungen an der Grenze strenger kontrolliert. Wenn befallene Holzverpackungen gefunden werden, werden sie umgehend vernichtet.
Was tun bei einem Verdacht?
Bei einem Verdachtsfall informieren Sie umgehend die zuständige kantonale Stelle. Gehen Sie dabei folgendermassen vor:
1. Käfer einfangen und in geschlossenem Behälter aufbewahren
2. Käfer fotografieren und auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen
3. Telefonische Meldung an den kantonalen Waldschutzdienst. Siehe Adressen unter www.bafu.admin.ch/alb
Benötigte Informationen: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Fundort (Ort, Strasse, Nr.), Abholadresse
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