Mit welchen Massnahmen lässt sich der nicht stationäre Verkauf ankurbeln? Die Antworten auf diese Frage sind von der betriebsspezifischen Situation abhängig. Einen Vorteil haben all jene Unternehmen, die die Kundendaten systematisch erfassen, sorgfältig pflegen und die Stammkunden gut betreuen. Sie können ihre Kundinnen und Kunden direkt kontaktieren und sie über die neue Situation informieren. Möglich ist das per Newsletter, Mail, Telefon oder die sozialen Medien wie Facebook und Instagram. Viele Geschäfte haben die dititalen Kommunikationskanäle in dieser Woche umgehend genutzt. Ebenfalls möglich sind ein Briefversand, das Schalten von Anzeigen und das Aufhängen von Plakaten am Geschäftsstandort. Ein prominenter Hinweis auf der Website mit Angaben zu den verfügbaren Dienstleistungen darf als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Kundenwünsche erfüllen - nach Hause liefern
Wichtigste Verkaufsmöglichkeit ist derzeit die Hauslieferung bis vor die Tür. Kundinnen und Kunden werden angeregt, erwünschte Waren wie blühende Pflanzen, Setzlinge, Erde und Dünger telefonisch und per E-Mail zu bestellen oder – sofern vorhanden – online im Web-Shop einzukaufen. «Gerne liefern wir Ihre Bestellung direkt nach Hause. Und bei dieser Ausnahmesituation sogar kostenlos», verspricht die Heini AG aus Luzern. Andere Geschäfte haben den Radius für Gratisheimlieferung erweitert. Zu beachten ist, dass die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften bei Heimlieferung eingehalten werden. Der Austausch von Bargeld sei zu unterlassen, schreibt JardinSuisse. Der Branchenverband geht davon aus, dass Selbstbedienung in der Art der Hofläden (Lebensmittel) nicht erlaubt ist. Unklar sei die Situation beim Bereitstellen von Bestellungen, die von Privatkundschaft abgeholt wird. Sofern gestattet (kantonale Vorschriften beachten), sollten alle Sicherheitsmassnahmen befolgt und die Kunden darüber informiert werden. JardinSuisse hat ein entsprechendes Merkblatt erarbeitet. Der Verkauf an Geschäftskunden (GaLaBau) ist weiterhin möglich. Dabei müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG strikte eingehalten werden.
Unter Einhaltung dieser Regeln halten die verschiedenen Blumenbörsen den Betrieb mit angepassten Öffnungszeiten aufrecht.
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