Der Bundesrat hat Ende Februar 2022 Änderungen an drei Verordnungen im Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen betreffen u. a. die Ablagerung von Ausbauasphalt in Deponien sowie neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel. So soll das Recycling von Ausbauasphalt gefördert werden. Dazu sieht die Revision vor, dass die Ablagerung von Ausbauasphalt auf Deponien eingeschränkt wird. «Ökobilanzen zeigen, dass das Recycling von Ausbauasphalt umweltfreundlicher ist als die Deponieablagerung, weil es seine Lebensdauer verlängert», heisst es in der Medienmitteilung. Bei den Anpassungen betreffend die Vorschriften zu den Pflanzenschutzmitteln geht es um grosse Spritzgeräte. Sie müssen neu einen Spülwassertank mitführen und mindestens alle drei Kalenderjahre geprüft werden. Beide Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Bundesrat ändert Verordnungen im Umweltbereich
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