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Coop-Verkaufsstelle mit Pflanzenangebot. Bild: crs

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Dürfen Lebensmittelläden noch Blumen und Pflanzen verkaufen?

Die schweizerische Zierpflanzenproduktion, die eh schon an allen Fronten zu kämpfen hat, wird von der Coronakrise beispiellos hart getroffen. Einigen Betrieben wäre ein bisschen geholfen, wenn verkaufsbereite Blumen und Pflanzen wenigstens über die geöffneten Lebensmittelläden abgesetzt werden könnten. 

Die Produzenten sitzen auf vollen Gewächshäusern mit blühenden und aufblühenden Pflanzen für den Abverkauf in den nächsten Wochen. Doch sämtliche Blumenläden, Gartencenter und Fachmärkte sind dicht. «Das ist die Katastrophe hoch fünf», sagte Heinz Gensetter, Unternehmensleiter der Gensetter Topfpflanzen AG, am Tag 1 nach der verordneten Ladenschliessung. Am Morgen war noch die Bestellung eines Grossabnehmers eingetroffen, dessen Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen: Zwei Lastenzüge mit Primeln, Osterglocken, Hyazinthen, Frühjahrsstauden, saisonal bepflanzten Schalen. Am Nachmittag – die Ware war bereits etikettiert, konfektioniert und verladen – dann der Anruf, alles storniert. Gensetter weiss von Kollegen, denen es ähnlich ging. Einer musste sogar noch Ware zurückholen gehen.

Können, dürfen Lebensmittelläden noch Pflanzen und Blumen verkaufen? Für Schweizer Engrosproduzenten – wenigstens für sie – wäre das ein kleiner Lichtblick. Wir haben bei verschiedenen Grossverteilern nachgefragt. Marcel Schlatter, Mediensprecher des Migros-Genossenschafts-Bund, räumte heute Morgen Unklarheiten ein. «Wir arbeiten auf Hochtouren an einer einheitlichen Lösung und stehen dabei in einem engen Kontakt mit den Bundesbehörden sowie Branchenvertretern (IG Detailhandel und Swiss Retail Federation). Wir gehen davon aus, dass wir so bald wie möglich schweizweit alle dieselben Massnahmen umsetzen.» 

Seit heute Nachmittag ist klar: Die Supermärkte von Coop, Landi und Migros verkaufen ab morgen, 19. März 2020, keine Blumen, Pflanzen usw. mehr. Man halte sich damit an die Bestimmungen der Behörden, so der Tenor. «Die Kunden erhalten weiterhin Lebensmittel und Güter des täglichen Gebrauchs wie beispielsweise Tierfutter, Tabakwaren, Hygieneartikel und Papeterieartikel sowie Produkte für die Landwirtschaft», hält die Medienstelle der Landi fest. 

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