Mit der Annahme des Postults wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, ob Schottergärten als Form von Versiegelung von Böden nicht einer Bewilligungspflicht zu unterstellen sind. Weiter soll dargelegt werden, welche andere Massnahmen Bund, Kantone und Gemeinden ergreifen können, um Schottergärten einzuschränken. Dabei sollen auch Fördermassnahmen und Anreizsysteme geprüft werden.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hat 2017 in einer Studie zu Schottergärten dargelegt, dass den kommunalen und kantonalen Behörden oft kein Instrumentarium zur Verfügung steht, um die Verschotterung von Grünflächen zu verhindern. «Einige Gemeinden versuchen bereits diese Schottergärten (auch als Gärten des Grauens bezeichnet) zu verhindern. Sie erhalten nun Rückendeckung», schreibt SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald in der Medienmitteilung.
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