Der beschlossene Mitteleinsatz kommt insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Das ist ein Lichtblick für Produktionsgärtnereien und Endverkaufsbetriebe, die in einem Liquiditätsengpass stecken. Über die jeweilige Hausbank sollen Beträge bis zu 0,5 Millionen Franken sofort ausbezahlt werden. Diese sind zu 100 % vom Bund garantiert. Die Details werden noch ausgearbeitet. Das Prozedere soll laut Finanzminister Ueli Maurer nicht mehr als eine halbe Stunde dauern.
Weiter hat der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeit ausgeweitet. Kurzarbeitsentschädigungen können nun auch für Lernende beantragt werden. Neu dürfen ebenfalls Selbständigerwerbende und Geschäftinhaber und -inhaberinnen Unterstützung beantragen – das hilft namentlich vielen Kleinstunternehmen wie Blumenfachgeschäften. Überdies wird Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Temporärarbeitende ausgerichtet. Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen ist aufgehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
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