Seit 1951 steht das «Grien» unter kantonalem Schutz und 2017 wurde das Auengebiet «Grien-Wöschnau» in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen. Der alte Schutzbeschluss sei für eine ungeschmälerten Erhaltung des Objekts und seiner Naturwerte nicht mehr ausreichend gewesen. Daher arbeitete der Kanton Solothurn einen Nutzungsplan aus. «Grund für die Revision waren auch das in diesem Abschnitt 2016 abgeschlossene Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Aare Olten-Aarau sowie die ständig zunehmende Erholungsnutzung und das damit verbundene Littering», heisst es in der Medienmitteilung.
Es wurden zwei Teilgebiete, das Amphibienbiotop und die neue Insel, als Ruhezonen ausgeschieden und für die Erholungsnutzung gesperrt. Ferner nimmt ein allgemeines Fahrverbot auf allen Wegen Rücksicht auf die geruhsame Erholung zu Fuss. Wegen den 364 hier nachgewiesenen Pilzarten soll herumliegendes Totholz nicht eingesammelt. Zahlreiche wilde Feuerstellen haben zudem das Litteringproblem massiv verschärft. Es dürfen nur noch die offizielle Feuerstelle benutzt werden. Mit diesen Massnahmen wird der grossen Bedeutung dieses Auengebiets Rechnung getragen.
Das Reservat wurde neu beschildert. Auf den Reservatstafeln sind der Perimeter und die Nutzungseinschränkungen ersichtlich. Zwei grosse, illustrierte Infotafeln erläutern zudem die Geschichte des Grien und dessen besondere Naturwerte.
Die anstehende Erneuerung des Kraftwerks Aarau werde auf das Naturreservat abgestimmt. Die geplanten ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sollen zu einer weiteren Aufwertung des Auenobjekts führen.
Kommentare und Antworten