Etwas überraschend – und noch nicht auf der Liste von Anhang 2 der Freisetzungsverordnung des Bundes publiziert – sollte der Schlingknöterich, auch «Architektenfreund» genannt, bis spätestens 31. August 2013 aus den Sortimenten der hiesigen Baumschulen verschwinden. Der üppige Schlinger, der problemlos mehrstöckige Hausfassaden überwindet, darf nach dem Willen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ab diesem Datum nicht mehr verkauft und gepflanzt werden. Die Ankündigung an die Branche erfolgte erst im Mai.
Formaljuristische Argumentation
Der Grund ist ein juristischer: Die Pflanze sei im Anhang der Freisetzungsverordnung des Bundes aufgeführt und mitgemeint unter Fallopia ssp. (syn. Reynoutria ssp.), schreibt Gian-Reto Walther, wissenschaftlicher Mitarbeiter im BAFU. Diese Begründung erstaunt, da sich die Pflanze bisher nicht als invasiv gezeigt hat. Dass sie unproblematisch sei, müsse von jenen, die sie anwenden möchten – der Grünen Branche also –, erst einmal bewiesen werden.
Kein invasives Verhalten bekannt
Der Schlingknöterich verbreitet sich weder über Samen noch über Rhizome. Diese Beobachtung bestätigt auch Sybil Rometsch, stellvertretende Direktorin von Infoflora. Die Pflanze ist bisher nicht aus den Gärten in die Natur ausgebrochen und deshalb weder auf der Watch-List noch auf der Schwarzen Liste von Infoflora zu finden. Entlang den schweizerischen Autobahnen wachsen im ganzen Land Tausende von Schlingknöterichen. Das ist zwar wenig originell, hat sich aber bisher nicht als problematisch erwiesen.
Kurze Fristen – unhaltbar für Baumschulen
Nach zahlreichen Protesten aus der Branche ist das Freisetzungsverbot vorerst auf Eis gelegt, bis zur nächsten Sitzung im September 2013, wo sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe, an der alle Beteiligten (Branche, Kantone, BAFU, Institutionen) mitreden, wieder treffen.
Der Branchenverband JardinSuisse verlangt, dass das Verbot zurückgenommen wird, da sich die Pflanze bisher als nicht invasiv erwiesen hat. «Wenn Pflanzen neu auf die Verbotsliste (Anhang 2) gesetzt werden, dann muss rechtzeitig informiert werden, Mitsprache für die Branche bestehen und eine genügend grosse Frist eingeräumt werden, um die Sortimente anzupassen», sagt Andres Altwegg, zuständiger Bereichsleiter Baumschulen bei JardinSuisse. Für betroffene Baumschulen ist vor allem das überraschende und zeitlich zu kurzfristige Verbot problematisch. «Was kommtnoch?», fragen sich manche. Vor allem für Produktionsbetriebe müssen genügend lange Fristen eingeräumt werden, da eine Umstellung des Sortiments nicht so schnell erfolgen kann. Künftige Unsicherheiten könnten dazu führen, dass statt Eigenproduktion vermehrt auf den Import von Pflanzen gesetzt wird.
Musterknabe Europas?
Anfang September 2013 wird die Informationspflicht beim Verkauf von Pflanzen, die auf der Watch-List oder auf der Schwarzen Liste stehen, wie dem Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) oder dem Sommerflieder (Buddleja davidii), eingeführt. Auf speziellen Etiketten wird die Kundschaft darauf hingewiesen, dass die Pflanzen nur unter Kontrolle im Siedlungsgebiet wachsen dürfen und das Schnittgut über die Grün- oder Kehrichtabfuhr zu entsorgen ist.
Das BAFU bezieht sich in seinem Schreiben zum Verbot des Schlingknöterichs auf die European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO): Er sei potenziell invasiv, heisst es dort, doch wird diese Tatsache von der EPPO eher mangelhaft belegt. Einige wenige europäische Länder haben ein invasives Verhalten beobachtet, andere nicht, die meisten nehmen keine Stellung dazu. Möchte sich in dieser Sache die Schweiz etwa als europäischer Musterknabe darstellen?
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