Im Jahr 2019 konnte die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) laut Medienmitteilung total 27 Fälle abschliessen. Sechs Beschwerden und drei Einsprachen sind ganz oder zumindest teilweise gutgeheissen worden. «Bemerkenswert ist dabei im Besonderen, dass alle vier Urteile des Bundesgerichts im Sinne der SL ausgefallen sind», heisst es in der Medienmitteilung.
Fünf Bauvorhaben sind aufgegeben bzw. deren Projekte zurückgezogen worden und in fünf Fällen konnte die SL ihre Einwendungen infolge Vereinbarung oder Projektverbesserung zurückziehen. Demgegenüber sind zwei Beschwerden und sechs Einsprachen abgewiesen worden. Damit ist die Erfolgsquote 2019 bei 70 % (Vorjahr 74 %).
2019 hat die SL 44 Mal Einsprache erhoben. Die davon betroffenen Vorhaben waren u. a. Verkehrswege (von Flurwegen über Erschliessungsstrassen bis zu Autobahnen), landwirtschaftliche Bauten und Meliorationen, touristische Anlagen (Seilbahnen, Attraktionen wie Förderbänder und Hängebrücken), Orts- und Gestaltungspläne, zonenwidrige bauliche Umnutzungen und verkappte Zweitwohnungen sowie Deponien.
Kommentare und Antworten