Ab 1. Januar 2022 müssen die Betriebe der Grünen Branche die Lohnsumme um ein Prozent erhöhen. Das teilen die beiden Sozialpartner in einem gemeinsamen Communiqué mit. Die einzelnen Arbeitgeber können dabei frei entscheiden, welche Mitarbeitenden wieviel von der Lohnerhöhung profitieren. Vorgegeben ist allerdings, dass Arbeitnehmende mit Tieflöhnen eine garantierte, generelle Lohnerhöhung um mindestens 0,5 Prozent erhalten. Diese Regelung bezieht sich auf Mitarbeitende im GaLaBau, die bisher weniger als 4250 Franken monatlich verdienen, sowie Arbeitnehmende in Baumschulen, gärtnerischen Produktionsbetrieben und im gärtnerischen Detailhandel mit einem Monatslohn von unter 4000 Franken. Ebenfalls fix erhöht, nämlich um 50 Franken monatlich, werden die Mindestlöhne von ungelernten Mitarbeitenden in den gärtnerischen Produktionsbetrieben und im gärtnerischen Detailhandel.

Ein Prozent mehr Lohn in der Grünen Branche
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