Für Mitarbeitende in Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau wurde ein genereller Teuerungsausgleich von 0,8 % per Ende September vereinbart. Dieser Teuerungsausgleich gilt für alle Löhne. Zusätzlich werden, so die Mitteilung von Jardin Suisse, individuelle Lohnerhöhungen in Höhe von 0,3 % der Lohnsumme gewährt.
In der Zierpflanzenproduktion, im gärtnerischen Detailhandel und in Baumschulen wird die Lohnsumme um 0,8 % erhöht, wobei die Verteilung dieser Summe individuell erfolgt. Zudem wird der Mindestlohn für Mitarbeitende mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Zierpflanzenproduktion und im gärtnerischen Detailhandel um 50 Franken angehoben.
Über die Lohnrunde hinaus haben die Sozialpartner einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ist bis Ende 2026 gültig. JardinSuisse hebt in seiner Mitteilung zwei wesentliche Neuerungen hervor: Die Fahrzeiten für Hin- und Rückfahrten zur Sammelstelle bzw. zum Werkhof bei auswärtiger Arbeit werden künftig entschädigt. Weiter reduziert sich die Jahresarbeitszeit in Baumschulen, Zierpflanzen- und Staudengärtnereien sowie im gärtnerischen Detailhandel um 26 Stunden. Das durchschnittliche wöchentliche Arbeitssoll verkürzt sich um eine halbe Stunde auf 42.5. Im GAV geregelt ist neu auch der Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn an Feiertagen gearbeitet werden muss. Diese und weitere Neuerungen zum GAV sind in der Übersicht auf der Website von JardinSuisse aufgeführt.
Übersicht der Neuerungen
Neuer Gesamtarbeitsvertrag und Lohnanpassungen für 2025
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