Die Mitteilungspflicht ist die Antwort des Parlaments auf die zwei abgelehnten Initiativen für sauberes Trinkwasser und eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Sie verlangt, dass der Handel oder Betriebe, die Produkte weitergeben, sämtliche Lieferungen von Kraftfutter, Dünger, Hof- und Recyclingdünger sowie Pflanzenschutzmitteln melden. Damit verfolgt das Parlament das Ziel, die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umzusetzen und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter gezielter zu überwachen. Die Daten dienen als Grundlage für allfällige künftige Massnahmen, sollten die Ziele der Initiative zur Risikoreduktion nicht erreicht werden.
Für den Handel gilt die Pflicht offiziell und verbindlich ab dem 1. Januar 2026. Für die beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln gilt ein Jahr später, ab 2027, die vereinfachte Mitteilungspflicht für den Pflanzenschutzmittelverbrauch pro Jahr und Betrieb. Auf freiwilliger Basis werde auch eine flächenbezogene Lösung angeboten. Zurzeit aber werde geprüft, ob es für die dauerhafte Anwendung der vereinfachten Mitteilungspflicht eine Gesetzesanpassung braucht.
Um allen Betroffenen die Umsetzung der Pflicht zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Tool digiFLUX entwickelt, das das Erfassen der Lieferungen oder des Verbrauchs ermöglichen soll. Ende September informierte das BLW nun über den aktuellen Stand von digiFLUX, wie man es konkret anwenden kann und wie es weitergeht.
digiFLUX nutzen
«Wir können heute zum ersten Mal konkret zeigen, wie die Software aussieht», sagt Projektleiter beim BLW, Johannes Hunkeler, zu Beginn der Veranstaltung den rund 200 Zuhörern online. «Das Projekt wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Land- und Ernährungswirtschaft zu digitalisieren.» Das Projektteam habe das Tool im direkten Austausch mit der Branche entwickelt und die Nutzeroberfläche mit mehreren Nutzertests erarbeitet. «Erfreulicherweise konnten die Testpersonen ihre Aufgaben zu 80 % ohne Hilfe lösen», so Hunkeler weiter. Um allen Anwendern gerecht zu werden, gibt es drei verschiedene Meldewege auf digiFLUX:
- Die Webanwendung: Sie ist die kostengünstigste Variante und kann an jedem Laptop oder Smartphone verwendet werden. Allerdings dauert die Erfassung bei mehreren Produkten länger, da man alle einzeln eingeben muss. Daher eignet sich diese Variante vor allem für kleinere Betriebe mit geringem Handelsvolumen.
- Der Datei-Upload: Mittels einer Excel-Tabelle, die entweder automatisiert oder von Hand ausgefüllt wird, können die notwendigen Daten gesammelt auf digiFLUX hochgeladen werden. Diese Variante eignet sich besonders für Betriebe mit einem überschaubaren Produktkatalog und für solche, die nicht in APIs investieren wollen. Sie erfordert jedoch einen kleinen Initialaufwand, um damit zu starten.
- Die Programmierschnittstelle (API): Diese Variante automatisiert die Meldepflicht komplett und ist mit dem System des Händlers verknüpft (ERP). Das heisst, sobald man Lieferungen erfasst, leitet die ERP die relevanten Daten automatisch an digiFLUX weiter. Das spart Zeit und Geld und ist für Unternehmen mit grossem Handelsvolumen die beste Lösung. Allerdings erfordert diese Variante einen grösseren Initialaufwand zum Einrichten und Testen der Programme.
Die Wahl der Meldevariante ist den Händlern selbst überlassen. Die Informationen aber, die man an digiFLUX überliefert, sind bei allen drei Varianten dieselben, wie die Referenten an der Infoveranstaltung erklärten. Der Nutzer muss lediglich die ID des Mittels, die Menge, das Datum und den Abnehmer erfassen. Die Produkte und ihre Eigenschaften sind bereits in einem Produktkatalog angelegt und können daraus ausgewählt werden. Gemeldet werden müssen voraussichtlich die folgenden Mittel:
- Produkte nach Pflanzenschutzmittelverordnung Anhang 1 Teil A – chemische Stoffe – und Teil B – Mikroorganismen.
- In der Schweiz gebeiztes Saatgut. Dies gilt als PSM-Anwendung und ist zu melden – Vorbehalt vereinfachte Mitteilungspflicht.
- Düngerprodukte mit N und P.
- Kraftfutter/Futtermittel mit N und P.
- Hof- und Recyclingdünger.
Nicht mitteilungspflichtig sind:
- Produkte nach Pflanzenschutzmittelverordnung Anhang 1 Teil C – Makroorganismen – und Teil D – Grundstoffe.
- Weitergabe von gebeiztem Saatgut oder mit PSM-behandelten Setzlingen.
- Produkte, die für den privaten Gebrauch zugelassen sind.
Sobald die Meldung erfasst ist, erhält der Abnehmer über digiFLUX eine Liefermeldung, die er überprüfen und je nachdem annehmen oder ablehnen kann. Die einzige Voraussetzung für die Verwendung von digiFLUX sei ein Konto auf der Plattform agate.ch, auf der jeder Nutzer seinen Betrieb und den Standort registrieren muss.
Wie geht es weiter?
Zum Schluss der rund zweistündigen Veranstaltung erläuterte Projektleiter Johannes Hunkeler das weitere Vorgehen mit digiFLUX. Bis Ende 2024 werde das BLW Pilotversuche mit einzelnen Unternehmen durchführen, um das Programm weiter zu optimieren. 2025 startet die Pionierphase, in der interessierte Nutzer aus dem Handel digiFLUX testen und vor der gesetzlichen Meldepflicht ab 2026 erste Erfahrungen mit dem Programm machen dürfen. Im Februar 2025 erfolgt eine Onboarding-Informationsveranstaltung für Pioniere aus dem Handel. Parallel dazu laufen nächstes Jahr für Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die erst ab 2027 von der Meldepflicht betroffen sind, Pilotversuche mit digiFLUX.
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