Ein Lehrvertrag wird zwischen Lehrbetrieb und Lernenden sowie den gesetzlichen Vertretern unterschrieben und muss durch das Kantonale Berufsbildungsamt genehmigt werden. Er ist befristet und endet im Normalfall am vereinbarten Termin zum Ende der Lehrzeit. Anpassungen zugunsten der Lernenden können jedoch jederzeit umgesetzt werden, schreibt JardinSuisse.
Nachfolgend die Richtsätze mit dem Charakter einer Empfehlung:
- 1. Lehrjahr bisher Fr. 600.- neu Fr. 750.–
- 2. Lehrjahr bisher Fr. 800.– neu Fr. 950.–
- 3. Lehrjahr bisher Fr. 1100.– neu Fr. 1300.–
Für eine Lehrvertragsverlängerung wird eine Entschädigung von Fr. 1500.– empfohlen.
Die Empfehlung für das 1. und 2. Lehrjahr sollen auch für Gärtner EBA gelten.
Für Zweit- und Zusatzlehren soll die folgende Empfehlung gelten:
- branchenfremd bisher Fr. 800.– neu Fr. 1500.–
- branchenintern bisher Fr. 1100.– neu Fr. 1800.–
Kommentare und Antworten