Wie JardinSuisse und Grüne Berufe Schweiz (GBS) mitteilien, werden ab Januar die Mindestlöhne um 25 bis 50 Franken monatlich erhöht. Dies gelte für Fachkräfte aus den Bereichen Baumschulen, aus Produktionsbetrieben, Endverkauf, dem Garten- und Landschaftsbau sowie KundengärtnerInnen im Garten- und Landschaftsbau. Nicht einigen konnten sich die Vertragspartner über eine Erhöhung der Mindestlöhne für Gärtnereimitarbeitende mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA), die in Baumschulen arbeiten.
Ausserdem soll die Lohnsumme bei allen Berufsrichtungen um 0.25 Prozent erhöht werden. Betrieben, die es sich wirtschaftlich leisten können, wird empfohlen, die Lohnsumme um ein halbes Prozent anzuheben.
Der bestehende Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche wurde nochmals um ein Jahr bis Ende 2020 verlängert. Er gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg, Jura und in der deutschen Schweiz. Ausgenommen davon sind die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Schaffhausen, die einen eigenen regionalen GAV haben.
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