Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bis Mitte 2024 neue Regeln für die Zulassung von mit neuen Züchtungsmethoden gezüchteten Nutzpflanzen vorzulegen. Diese Pflanzen enthalten kein artfremdes Erbmaterial (Genom-Editierung) und sollen im Vergleich zu herkömmlichen Züchtungsmethoden einen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende bieten. Aktuell gelten mit Genom-Editierung gezüchtet Pflanzen in der Schweiz als gentechnisch veränderte Organismen und dürfen nicht angebaut werden. Als Beitrag zur Diskussion beschreibt das Forum Genforschung der SCNAT in der Publikation «Neue Züchtungstechnologien: Anwendungsbeispiele aus der Pflanzenforschung» fünf entsprechende Ansätze: gegen Mehltau resistentere Weinreben, gegen Feuerbrand resistentere Äpfel, gegen das Jordanvirus resistentere Tomaten, gegen die Kraut- und Knollenfäule resistentere Kartoffeln und Weizen mit weniger Gluten.
Weltweit sind mehr als 700 Forschungsprojekte mit genom-editierten Nutzpflanzen bekannt. Für die Schweiz von Interesse seien vor allem Sorten, die eine erhöhte Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten haben (über 120 bekannte Projekte weltweit), schreibt SCNAT.
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