Die Mindestlöhne im Garten- und Landschaftsbau reichen neu von 4000 Franken für ungelernte Mitarbeitende bis hin zu 5200 Franken für leitende Angestellte. Für ungelernte Mitarbeitende sowie für Fachkräfte mit einem Berufsattest (EBA) erhöhen sich die Mindestlöhne um jeweils 200 Franken, für Angestellte mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) um 50 Franken. Zudem wurde eine Lohnsummenerhöhung von 0,5 % für individuelle Lohnanpassungen in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus beschlossen, vorausgesetzt die wirtschaftliche Situation erlaubt dies. Für Baumschulen, gärtnerische Produktionsbetriebe und Verkaufsgärtnereien wurde ebenfalls eine Erhöhung der Mindestlöhne vereinbart.
Stichtag für den Teuerungsausgleich von 1,7 % ist der 30. September 2023.
Dem Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche sind alle Mitgliedsbetriebe von JardinSuisse unterstellt, die ihren Sitz in der Deutschschweiz haben (ausser die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft). Er regelt die Arbeitsbedingungen bei über 1300 Betrieben mit ca. 12 000 Mitarbeitenden.
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 2024
- Leitende Angestellte Fachausbildung 5200.–
- Gärtner/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 4800.–
- Gärtner/in mit eidg. Berufsattest (EBA) 4200.–
- Gartenarbeitende 4000.–
Baumschulen 2024
- Leitende Angestellte Fachausbildung 5200.–
- Gärtner/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 4500.–
- Gärtner/in mit eidg. Berufsattest (EBA) 3700.–
- Gartenarbeitende 3550.–
Produktion/Gärtnerischer Detailhandel 2024
- Leitende Angestellte Fachausbildung 5200.–
- Gärtner/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 4400.–
- Gärtner/in mit eidg. Berufsattest (EBA) 3700.–
- Gartenarbeitende 3550.–
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