Das Schweizerische Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer regelt unter anderem die Abwasserbeseitigung. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) schreibt vor, dass verschmutztes Abwasser behandelt werden muss (GSchG, Art. 7, Abs. 1). Nicht verschmutztes Abwasser ist nach Anordnung der kantonalen Behörden versickern zu lassen (GSchG, Art. 7, Abs. 2). Es darf weder direkt noch indirekt einer zentralen Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeleitet werden. Die kantonale Behörde kann Ausnahmen bewilligen (GSchG, Art.12, Abs. 3).
Mit der Revision im Jahr 1997 ist im Eidgenössischen Gewässerschutzgesetz zusätzlich das Verursacherprinzip eingeführt worden. Es verlangt, dass jeder Abwasserproduzent diejenigen Kosten tragen soll, die er verursacht. Damit sollen in Form von Gebühren die Kosten für die Abwasserinfrastruktur gerecht verteilt und den Verursachern übertragen werden.
Darauf aufbauend regelt die Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28.10.1998 die Details. Sie definiert, dass von bebauten oder befestigten Flächen abfliessendes Niederschlagswasser in der Regel als nicht verschmutzt gilt, wenn es von Dachflächen, Strassen, Wegen und Plätzen stammt, auf denen keine erheblichen Mengen von Stoffen vorhanden sind, die Gewässer verunreinigen können (GSchV, Art.3, Abs.3a+3b).
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Gewässerschutzverordnung ist die kommunale Entwässerungsplanung (GSchV, Art.5). Sie verpflichtet die Kantone zur Erstellung von generellen Entwässerungsplänen (GEP), die in den Gemeinden einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung gewährleisten. Die GEP legen die Gebiete fest, in denen das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser getrennt vom anderen Abwasser zu beseitigen ist. Die GEP bestimmen auch jene Gebiete, in denen nicht verschmutztes Abwasser versickern zu lassen oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten ist.
Neubau und Bestand
Seither gibt es zwei Gruppen von Hausbesitzern. Diejenigen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes ihr Haus gebaut haben. Ihre Entwässerung geniesst Bestandsschutz. Für das Ableiten des Regenwassers auf ihren versiegelten Flächen müssen sie aber eine zusätzliche Gebühr bezahlen.
All jene, die neu bauen oder eine grössere bauliche Veränderung vornehmen, müssen bereits bei der Planung des anfallenden Regenwassers auf ihrem Grundstück Beachtung schenken. Der Gang zur Behörde ist dringend zu empfehlen. Denn trotz gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene gibt es je nach politischer Gemeinde, geologischer Beschaffenheit oder geografischer Lage des Projektes wichtige Spezifikationen, die unbedingt zu beachten sind.
Grundsätzlich ist der Bauherr gut beraten, nach Möglichkeiten zu suchen, das Niederschlagswasser entweder dem natürlichen Kreislauf wieder zur Verfügung zu stellen oder es alternativ zu nutzen.
Empfehlungen des Bafu
Die wesentlichen Methoden zur ökologisch sinnvollen Bewirtschaftung von Regenwasser sind Verdunstung, Nutzung und Versickerung. Darüber hinaus ist immer von Vorteil, Wasser sicht- und erlebbar in die Gestaltung von Freiflächen einzubeziehen. Das Bundesamt für Umwelt, (Bafu) hat bereits im Jahr 2000 unter dem Titel «Wohin mit dem Regenwasser» eine lesenswerte Broschüre für die Planung und die Realisierung geeigneter Systeme des modernen Regenwassermanagements herausgegeben. Die Beispiele stammen alle aus der Praxis. Ein paar Möglichkeiten seien nachfolgend beschrieben.
Flächenversickerung
Die Flächenversickerung ist die bautechnisch einfachste Form der Regenwasserversickerung. Das Regenwasser kann direkt von befestigten Flächen, Dächern oder aus dem Überlauf einer Zisterne in die unversiegelten Versickerungsflächen geleitet werden. Der Pflege- und Kontrollaufwand hält sich in Grenzen.
Muldenversickerung
Die Versickerungsmulde ist eine begrünte Geländevertiefung. Der Unterbau besteht oft aus gut wasserdurchlässigem Material wie Wandkies, Geröll oder Schroppen. Eine darüberliegende, belebte Sand- und Humusschicht filtert das Regenwasser optimal und bietet den besten Schutz für das Grundwasser. Die Muldenversickerung wird zur Regenwasserbewirtschaftung häufig genutzt und ist in der Regel unmittelbar der versiegelten Fläche zugeordnet. Besonders für Regenwasser von Dachflächen oder auch Hof- und Platzflächen bietet sich die Muldenversickerung an. Ebenso sind Mulden für die Entwässerung von Fuss- und Radwegen oder wenig genutzten Strassen und Wegen von Wohn- und Gewerbebereichen geeignet. Versickerungsmulden lassen sich ausserdem gut in den Grünbereich integrieren und können vielseitig mit wechselfeuchten Gräsern, Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.
Rigole
Eine Rigolenversickerung als unterirdische Lösung bietet sich an, wenn nicht genügend Platz für eine Versickerungsmulde zur Verfügung steht. Die Versickerungsrigole besteht aus einem mit Kies oder Schotter gefüllten Graben. Über dessen Wand und Sohle versickert das eingeleitete Wasser. Der Zufluss kann entweder ober- oder unterirdisch erfolgen. Die Grabenbreite wird in Abhängigkeit von der Versickerungskapazität und der Tiefe der Rigole festgelegt.
Schachtversickerung
Vorteilhaft sind Versickerungsschächte bei schwer durchlässigen Deckschichten aber gut durchlässigem Untergrund. Bei der Schachtversickerung wird das Regenwasser einem Schacht zugeführt, dessen Wände und Boden durchlässig sind. Hier kann das Regenwasser gespeichert werden und langsam in den Untergrund versickern.
Dachbegrünung
Begrünte Dächer werden in ihrer Bedeutung für Natur- und Landschaft häufig unterschätzt, obwohl sie einen wirksamen Beitrag zum Regenwassermanagement leisten – das haben gezielte Untersuchungen in den letzten Jahren gezeigt. Dachbegrünungen erfüllen drei wichtige Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung: Sie kompensieren die Flächenversiegelung, reinigen das Regenwasser und können Niederschläge ganz oder teilweise zurückhalten. Bei einer Intensivbegrünung mit einer entsprechenden Aufbaudicke kann nahezu die gesamte anfallende Niederschlagsmenge zurückgehalten werden. Dieses Wasser wird durch die Vegetation genutzt und verdunstet. Das verbleibende, von den Gründächern abfliessende Wasser kann beispielsweise in Mulden- oder Rigolenversickerungen aufgenommen werden.
Kombinationen mit Zisterne
Die Kombination eines Gründaches mit einer Zisterne zur Verwertung des Rest-abflusses führt zu einer Entlastung der Kanalisation und ausserdem zur Verminderung von Grundwasserentnahmen, da durch Zisternenwasser ein Teil des benötigten Trinkwassers ersetzt wird. Fliesst darüber hinaus noch der Überlauf der Zisterne in einen auf dem Grundstück eingerichteten Gartenteich oder in ein Feuchtbiotop mit Versickerung, dann ist auch der wasserwirtschaftliche Nutzen perfekt; ganz abgesehen von den gestalterischen Möglichkeiten einer derartigen Planung.
Entsiegelung
Durch die Entfernung vorhandener Oberflächenbefestigungen auf Grundstücken mit bestehender Bebauung wird zum einen der Boden für die Aufnahme von Wasser freigelegt und zum andern oberflächiger Wasserabfluss verhindert. Viele Flächen, die befahren oder begangen werden, müssen nicht mit Asphalt oder Beton versiegelt sein, sondern können mit wasserdurchlässigen Materialien versehen werden. In Stadterneuerungsgebieten kommen für eine Entsiegelung insbesonders Stellplätze, Hinterhöfe sowie private und öffentliche Plätze in Frage. Des Weiteren bestehen auch im Bereich von Stichstrassen und Wegen erhebliche Entsiegelungspotenziale.
Sickerfähige Beläge
Es gibt viele Arten befestigter Flächen, die wasserdurchlässig sind – Schotterrasen, Kies-Splitt-Decken, Holzroste / Holzpflaster, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Porenpflaster oder Splittfugenpflaster. Geeignete, durchlässige Materialien zur Befestigung von Oberflächen sind ausgesprochen vielseitig. Für die Auswahl sind neben ästhetischen Aspekten die Kosten der Herstellung, der Aufwand von Pflege und Unterhalt, die Intensität der Nutzung sowie der ökologische Wert entscheidend. Wasserdurchlässig befestigte Flächen können individuell geplant und durchgeführt werden.
Kleinräumigen Wasserkreislauf beleben
Mit den vorgenannten Massnahmen können Hausbesitzer Regenwasser als Rohstoff für die Natur und, durch Zisternentechnik, als Rohstoff für die Haustechnik einsetzen. Regenwasser aus Zisternen hat keine Trinkwasserqualität. Dies ist auch nicht erforderlich für Beregnung und Bewässerung im Garten, Toilettenspülung sowie Wäschewaschen.
Durch den überlegten Umgang mit Regenwasser können Gebühren gesenkt werden. Darüber hinaus werden die Abwassersysteme entlastet und der kleinräumige Wasserkreislauf belebt, da das Wasser möglichst lange am Ort seines Aufkommens zurückbehalten wird.
Weiterführende Literatur
• «Ratgeber Regenwasser» von Klaus W. König. Ratgeber für Kommunen und Planungsbüros. Verlag Mall GmbH, Donaueschingen,
4. Auflage, 2012. ISBN 3-9803502-2-3
• Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen. Nutzen, Förderungsmöglichkeiten, Praxisbeispiele. Informationsbroschüre, Hrsg. Deutscher Dachgärtner Verband
e. V. (DDV), Nürtingen, 2011.
• Wohin mit dem Regenwasser? Versickern lassen – Zurückhalten – Oberflächlich ableiten. Beispiele aus der Praxis. www.bafu.admin.ch/publikationen.
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