Wie aus einer Mitteilung des Bundes hervorgeht, verlangt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) neu, dass Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern nur gekauft werden dürfen, wenn sie eine gültige Fachbewilligung haben. Um die Fachbewilligung zu erlangen, müssen Anwenderinnen und Anwender entsprechende Kurse besuchen und Prüfungen bestehen. Die Fachbewilligung wird digital erteilt, ist in einem zentralen Register erfasst und fünf Jahre gültig. Sie kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Nach aktuell gültigen Bestimmungen (bis 31. Dezember 2025) erteilte Berechtigungen, die bis zum 30. Juni 2026 dem BAFU gemeldet wurden, werden durch eine Fachbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ersetzt. Diese ist ebenfalls im zentralen Register erfasst. Inhaberinnen und Inhaber einer Berechtigung, die vor dem 1. Januar 2000 erworben wurde, müssen sämtliche Weiterbildungen absolvieren.
Die revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) bringt Einschränkungen für Private. Um die Umwelt sowie die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern zu schützen, wird die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung stärker eingeschränkt. Neu ist die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die private Verwendung verboten, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Die revidierte PSMV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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