Neben Fallen wurden in den Gemeinden Zwischbergen und Simplonum um die Befallszonen Pufferzonen eingerichtet, aus denen keine Erde und keine Ernterückstände gebracht werden dürfen. Der Kanton rief Durchreisende über den Simplonpass auf, Kleidung, Gepäck und Fahrzeug zu prüfen, um keine Käfer einzuschleppen.
Das Wallis ist nach dem Tessin und Zürich der dritte Kanton mit einem nachgewiesenen Befall durch den Japankäfer (Popillia japonica). Im Tessin ist er seit 2017 präsent. In Kloten ZH wurde im Juli die erste Population nördlich der Alpen entdeckt. Der Japankäfer ist in der Schweiz und in der EU melde- und bekämpfungspflichtig. 2014 wurde er erstmals in Italien nachgewiesen. Er kann grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen verursachen. Japankäfer haben mehr als 300 Wirtspflanzen, Ausgewachsene Käfer ernähren sich von Blüten, Blättern und Früchten. Die Larven fressen Wurzeln verschiedener Gräser. Die Käfer können Obstplantagen, Weinberge, Wälder, Grünanlagen und Gärten kahlfressen.
Erkennungsmerkmale
Der aus Japan stammende Blatthornkäfer (Popillia japonica) is etwa so gross wie ein Fünfräppler. Sein Körper ist grün mit metallischem Schimmer und seine Flügeldecken sind kupferfarben. Der Japankäfer kann leicht verwechselt werden mit dem Junikäfer, dem Gartenlaubkäfer oder auch dem Goldglänzenden Rosenkäfer.
• Ausgewachsene Käfer sind 10 bis 12 mm lang mit metallisch kupferfarbenen Flügeldecken.
• An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen.
• Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
• Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sehen.
Was tun bei einem Fund?
• Machen Sie, wenn möglich, ein Foto des Insekts, notieren Sie den genauen Standort und den Namen der Pflanze, an der es beobachtet wurde. Frieren Sie den Käfer ein.
• Kontaktieren Sie so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons.
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