Aufgrund eines im März 2020 von Plantipp BV eingeleiteten Eilverfahrens gegen die Gärtnerei Vanin Vivai Società Agricola S.S. wurde am 12. Juli 2021 vom Gericht in Venedig eine einstweilige Unterlassungsverfügung erteilt. Das Gerichtsverfahren wurde aufgenommen, nachdem auf dem italienischen Markt Jungpflanzen gefunden worden waren, die womöglich gegen Europäischen Sortenschutzrechte verstiessen. Es ging um die Sorten:
- Euonymus japonicus ‘White Spire’, gezüchtet von Green Beheer BV und geschützt durch Sortenschutzanmeldung in der EU unter der Nummer 49713, datiert vom 18.6.2018
- Photinia x fraseri ‘BR2011’, gezüchtet von Bart Van Roessel und geschützt durch Sortenschutzanmeldung in der EU unter der Nummer 4968, datiert vom 18.6.2018, vermarktet unter dem Handelsnamen Chico.
Die Beweissicherung im April 2020 führte zum Fund mehrerer tausend Exemplare, die die Sortenrechte der vorgenannten geschützten Sorten hätten verletzt haben können. Nach weiteren technischen Gutachten erachtete das Gericht die Sortenrechtsverletzung bei zwei von vier Sorten für wahrscheinlich und untersagt dem Angeklagten das Produzieren, Vermehren, Vermarkten oder Bewerben der Sorten Euonymus japonicus und Photinia x fraseri mit den im Expertenbericht beschriebenen Charakteristika.
Reinier van Rijssen, Gründer und Geschäftsführer von Plantipp, erklärte, er sei zufrieden mit dem Urteil und ergänzte: «Es ist Aufgabe von Plantipp BV, sich für die Arbeit von Züchtern einzusetzen. Hinter jeder Pflanze steht eine Geschichte, in der harte Arbeit und Menschen die Hauptrolle spielen. Es ist eine bedeutsame Feststellung für Plantipp BV, dass die Arbeit der Züchter und Lizenzinhaber in Italien respektiert und anerkannt wird. Sortenschutz gibt Pflanzen einen Wert und unterstützt die Entwicklung unserer schönen Branche.»
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