Mit der Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) hat der Bundesrat eine neue Regelung für die Ausfuhr von bestimmten gefährlichen Pflanzenschutzmitteln (PSM) beschlossen. Damit werden Ausfuhren von problematischen PSM in Entwicklungs- und Schwellenländer strenger kontrolliert. Neu gilt ein Ausfuhrverbot für fünf besonders problematische PSM, deren Verwendung in Entwicklungs- und Schwellenländern Gesundheits- und Umweltschäden verursachen kann. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos. In der Schweiz sind diese PSM verboten.
Zudem gilt eine Bewilligungspflicht für den Export von rund hundert gesundheits- und umweltgefährdenden PSM, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Laut dem Bundesrat werden die neuen Regelungen nur einen geringen Einfluss auf die exportierenden Unternehmen haben. Das betroffene Exportvolumen sei «bescheiden». Die vom Bundesrat am 14. Oktober 2020 angepasste Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
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