Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung für den Wirkstoff Chlorothalonil des BLW im Sommer 2019 wurden zusätzliche Informationen betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte geprüft. Weil langfristige negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden könnten und um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren, werde mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für Fungizide mit dem Wirkstoff Chlorothalonil entzogen, schreibt das BLW. Das Bundesamt teile die Einschätzung der EU-Kommission, dass der Wirkstoff als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden müsse. Daher wird die Verwendung dieser Produkte ab dem 1. Januar 2020 verboten.
Chlorothalonil wird seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall in der Landwirtschaft, im Gemüsebau, bei Zierpflanzen und zur Bekämpfung von Krankheiten in Rasen eingesetzt. Der Wirkstoff selbst baut sich schnell ab, einige Metaboliten sind jedoch stabil und können im Trinkwasser nachgewiesen werden.
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