Um bestmögliche Lösungen in der praktischen Umsetzung der neuen Pflanzenpassvorgaben zu erreichen, hat JardinSuisse eine Arbeitsgruppe mit sechs direkt betroffenen Mitgliedern aus Produktion und Handel einberufen. Sie steht in engem Austausch mit dem Bundesamt für Landwirtschaft. Betriebe, die Pflanzenpässe ausstellen, müssen ihre Warenflüsse dokumentieren, damit sie jederzeit über den Lieferanten und die Abnehmer der Verkaufseinheiten Auskunft geben. Abnehmer von Pflanzen – Betriebe im Garten- und Landschaftsbau und Gartencenter – sind mitverantwortlich, indem sie kontrollieren, ob die Pflanzen über einen Pflanzenpass verfügen.
JardinSuisse empfiehlt, die Begleitdokumente mit Angaben zu Pflanzenpass, Lieferant und Abnehmer mindestens drei Jahre aufzubewahren. Das erarbeitete Merkblatt «Umsetzung neue Pflanzengesundheitsverordnung 2020» fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen. Welcher Pflanzenpass-Typ erforderlich ist und welches Hochrisikopflanzen sind, lässt sich zudem im Online-Tool ermitteln: http://pflanzenpass.epizy.com/app/
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